Bau- und Architektenrecht
Leider gilt im Baurecht der Grundsatz: „Kein Bau ohne Mängel". Umso wichtiger sind zunächst eine umfassende Vertragsgestaltung bzw. Vertragsprüfung und anschließend eine kompetente Bauleitung durch einen erfahrenen Architekten. Der Bau eines Eigenheims ist meist die teuerste Investition im Leben. Spezialkenntnisse im Bau- und Architektenrecht sind daher unverzichtbar.
Wir beraten Sie daher vor, während oder nach der Fertigstellung des Bauvorhabens auf folgenden Gebieten:
Baurecht
- Bauvertrag (BGB und VOB/B) insb.
- gestörter Bauablauf, Behinderung, Bedenkenanmeldung, Unterbrechung
- Mängel während der Ausführung
- Abnahme und Mängelhaftung
- Vergütung gem. VOB/B und BGB
- Abrechnung von Bauleistungen
- Kündigung von Bauverträgen
- Sicherungsbürgschaften
- Bauhandwerkersicherheiten
- Bauträgerrecht
- Anlagenbau
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Bauinsolvenz
- Bauzeitenstörung
- Baunachbarrecht
- Denkmalrecht
- Abstandsflächen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung
- Bauordnungsrecht
- Bauplanungsrecht
- Bauprozessrecht
- Bausummenüberschreitung
- Beweissicherungsverfahren
- Generalübernehmer
- Nachbarrecht
- Öffentliches Baurecht
- Privates Baurecht
- selbstständiges Beweisverfahren
- Subunternehmer
- Zivilrecht mit baurechtlichem Bezug
Architektenrecht
- Architektenrecht
- Vergütungsrecht (HOAI)
- Ingenieurrecht
- Architektenhaftung
- Recht der Fachplaner
- Recht der Projektsteuerer und baubetreuende Tätigkeite
Vergaberecht
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mark Henkel